TÜV Eintragungen & Änderungsabnahmen in Bornheim

Änderungsabnahmen in Bornheim – Werkstatt BFRW!

Sie möchten Ihrem Fahrzeug eine persönliche Note verleihen? Ob sportlicheres Fahrwerk, neue Felgen oder individuelle Anbauteile – die Kfz-Werkstatt BFRW in Bornheim unterstützt Sie bei Ihrem Tuning-Projekt von Anfang an. Denn bei aller Freude am Individualisieren gilt: Sicherheit und Gesetzeskonformität haben oberste Priorität.


Warum ist eine TÜV-Eintragung wichtig?

Eine TÜV-Eintragung – also eine Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 oder § 21 StVZO – ist für technische Änderungen am Fahrzeug erforderlich, die nicht durch eine ABE oder EG-Genehmigung abgedeckt sind. Ohne diese Abnahme kann die Betriebserlaubnis erlöschen – etwa wenn Änderungen die Verkehrssicherheit beeinflussen, das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtern oder die Fahrzeugart verändern.

Wann muss eingetragen werden? Zum Beispiel bei Änderungen an Fahrwerken, Rad-Reifen-Kombinationen oder Umbauten, die das Abgas- bzw. Geräuschverhalten verändern oder die Sicherheit beeinträchtigen können.

Wir beraten Sie vor dem Kauf und Einbau, welche Gutachten und Unterlagen Sie benötigen – so sparen Sie Zeit, Geld und Nerven.


Unser Leistungsspektrum im Bereich Tuning

  • Fahrwerk: Gewindefahrwerke, Tieferlegungsfedern, Luftfahrwerke – fachgerechter Einbau und Vorbereitung für die Abnahme
  • Felgen & Bereifung: Leichtmetallfelgen, Breitreifen, Distanzscheiben – inklusive Prüfung der Freigängigkeit und passender Reifenfreigaben
  • Abgasanlagen: Sportauspuff, Downpipes, Klappenauspuffanlagen – wir prüfen vorab, ob eine Standgeräuschmessung erforderlich ist
  • Karosserie & Optik: Spoiler, Verbreiterungen, LED-Beleuchtung, Sonderlenkräder, Schalensitze
  • Sonderprojekte: Wohnmobilausbau, Anhängerkupplung-Montage, Kraftradverkleidungen und mehr

Ablauf der Eintragung: So funktioniert's

  1. Beratungsgespräch: Sprechen Sie uns an, bevor Sie Teile kaufen. Wir klären gemeinsam, was möglich und genehmigungsfähig ist.
  2. Fachgerechter Einbau: Wir verbauen Ihre Tuning-Teile professionell und dokumentieren alles sauber.
  3. Vorbereitung der Abnahme: Wir stellen sicher, dass alle technischen Voraussetzungen für die Änderungsabnahme (§ 19 Abs. 3 StVZO) oder Einzelabnahme (§ 19 Abs. 2 StVZO) erfüllt sind.
  4. Termin bei TÜV/DEKRA: Vorabtermin bei der Prüfstelle vereinbaren und Fahrzeug mit allen Unterlagen vorführen.
  5. Abnahme durch den Sachverständigen: Die Prüfung erfolgt direkt bei uns vor Ort oder bei der zuständigen Prüforganisation.
  6. Nach der Prüfung: Der Prüfer händigt einen Nachweis aus. Eine sofortige Eintragung in die Papiere bei der Zulassungsstelle ist nicht immer zwingend, wird aber empfohlen – spätestens bei der nächsten Befassung mit den Papieren (z. B. Halterwechsel oder Umzug) muss sie erfolgen.

Benötigte Dokumente

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Teilegutachten, ABE oder EG-Genehmigung der verbauten Teile
  • Ggf. Festigkeitsgutachten oder Änderungsnachweis

Gut zu wissen

  • ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis): Liegt für ein Teil eine ABE vor, kann eine Abnahme erforderlich sein – muss aber nicht. Wir klären das für Sie.
  • Teilegutachten: Bei Teilen mit Teilegutachten ist eine Änderungsabnahme immer erforderlich.
  • Kombination von Teilen: Mehrere gleichzeitige Änderungen (z. B. Fahrwerk + Felgen + Abgasanlage) können sich gegenseitig beeinflussen. Eine erneute Begutachtung ist dann oft notwendig.
  • Ohne Eintragung drohen: Bußgelder, Erlöschen der Betriebserlaubnis und Probleme mit dem Versicherungsschutz.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin

Planen Sie ein Tuning-Projekt? Dann sprechen Sie uns an – wir sorgen dafür, dass Ihr Umbau nicht nur gut aussieht, sondern auch rechtlich auf der sicheren Seite ist.

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