TÜV Eintragungen & Änderungsabnahmen in Bornheim
Änderungsabnahmen in Bornheim – Werkstatt BFRW!
Sie möchten Ihrem Fahrzeug eine persönliche Note verleihen? Ob sportlicheres Fahrwerk, neue Felgen oder individuelle Anbauteile – die Kfz-Werkstatt BFRW in Bornheim unterstützt Sie bei Ihrem Tuning-Projekt von Anfang an. Denn bei aller Freude am Individualisieren gilt: Sicherheit und Gesetzeskonformität haben oberste Priorität.
Warum ist eine TÜV-Eintragung wichtig?
Eine TÜV-Eintragung – also eine Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 oder § 21 StVZO – ist für technische Änderungen am Fahrzeug erforderlich, die nicht durch eine ABE oder EG-Genehmigung abgedeckt sind. Ohne diese Abnahme kann die Betriebserlaubnis erlöschen – etwa wenn Änderungen die Verkehrssicherheit beeinflussen, das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtern oder die Fahrzeugart verändern.
Wann muss eingetragen werden? Zum Beispiel bei Änderungen an Fahrwerken, Rad-Reifen-Kombinationen oder Umbauten, die das Abgas- bzw. Geräuschverhalten verändern oder die Sicherheit beeinträchtigen können.
Wir beraten Sie vor dem Kauf und Einbau, welche Gutachten und Unterlagen Sie benötigen – so sparen Sie Zeit, Geld und Nerven.
Unser Leistungsspektrum im Bereich Tuning
- Fahrwerk: Gewindefahrwerke, Tieferlegungsfedern, Luftfahrwerke – fachgerechter Einbau und Vorbereitung für die Abnahme
- Felgen & Bereifung: Leichtmetallfelgen, Breitreifen, Distanzscheiben – inklusive Prüfung der Freigängigkeit und passender Reifenfreigaben
- Abgasanlagen: Sportauspuff, Downpipes, Klappenauspuffanlagen – wir prüfen vorab, ob eine Standgeräuschmessung erforderlich ist
- Karosserie & Optik: Spoiler, Verbreiterungen, LED-Beleuchtung, Sonderlenkräder, Schalensitze
- Sonderprojekte: Wohnmobilausbau, Anhängerkupplung-Montage, Kraftradverkleidungen und mehr
Ablauf der Eintragung: So funktioniert's
- Beratungsgespräch: Sprechen Sie uns an, bevor Sie Teile kaufen. Wir klären gemeinsam, was möglich und genehmigungsfähig ist.
- Fachgerechter Einbau: Wir verbauen Ihre Tuning-Teile professionell und dokumentieren alles sauber.
- Vorbereitung der Abnahme: Wir stellen sicher, dass alle technischen Voraussetzungen für die Änderungsabnahme (§ 19 Abs. 3 StVZO) oder Einzelabnahme (§ 19 Abs. 2 StVZO) erfüllt sind.
- Termin bei TÜV/DEKRA: Vorabtermin bei der Prüfstelle vereinbaren und Fahrzeug mit allen Unterlagen vorführen.
- Abnahme durch den Sachverständigen: Die Prüfung erfolgt direkt bei uns vor Ort oder bei der zuständigen Prüforganisation.
- Nach der Prüfung: Der Prüfer händigt einen Nachweis aus. Eine sofortige Eintragung in die Papiere bei der Zulassungsstelle ist nicht immer zwingend, wird aber empfohlen – spätestens bei der nächsten Befassung mit den Papieren (z. B. Halterwechsel oder Umzug) muss sie erfolgen.
Benötigte Dokumente
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
- Teilegutachten, ABE oder EG-Genehmigung der verbauten Teile
- Ggf. Festigkeitsgutachten oder Änderungsnachweis
Gut zu wissen
- ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis): Liegt für ein Teil eine ABE vor, kann eine Abnahme erforderlich sein – muss aber nicht. Wir klären das für Sie.
- Teilegutachten: Bei Teilen mit Teilegutachten ist eine Änderungsabnahme immer erforderlich.
- Kombination von Teilen: Mehrere gleichzeitige Änderungen (z. B. Fahrwerk + Felgen + Abgasanlage) können sich gegenseitig beeinflussen. Eine erneute Begutachtung ist dann oft notwendig.
- Ohne Eintragung drohen: Bußgelder, Erlöschen der Betriebserlaubnis und Probleme mit dem Versicherungsschutz.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin
Planen Sie ein Tuning-Projekt? Dann sprechen Sie uns an – wir sorgen dafür, dass Ihr Umbau nicht nur gut aussieht, sondern auch rechtlich auf der sicheren Seite ist.
- Telefon: 02227 - 9075289
- E-Mail: werkstatt@bfrw.de
