Unfallinstandsetzung - Werkstatt BFRW in Bornheim
Professionelle Unfallreparatur mit kompletter Versicherungsabwicklung
Ein Unfall ist immer eine unangenehme Situation. Neben dem Schock und dem organisatorischen Aufwand stellen sich viele Fragen: Wer zahlt die Reparatur? Brauche ich einen Gutachter? Darf ich meine Werkstatt frei wählen? Bei der Werkstatt BFRW in Bornheim sind Sie in guten Händen. Wir kümmern uns um die fachgerechte Instandsetzung Ihres Fahrzeugs und unterstützen Sie bei der gesamten Abwicklung.
- Schadensaufnahme und Kostenvoranschlag: Detaillierte Begutachtung aller sichtbaren und verdeckten Schäden, Erstellung eines transparenten Kostenvoranschlags
- Versicherungsabwicklung: Unterstützung bei der Schadensmeldung, direkte Abrechnung mit Haftpflicht- und Kaskoversicherungen
- Zusammenarbeit mit Gutachtern: Koordination mit unabhängigen Kfz-Sachverständigen zur Sicherung Ihrer Ansprüche
- Karosserie- und Lackarbeiten: Fachgerechte Instandsetzung von Blechschäden, Dellen und Lackierungen
- Ersatzfahrzeug und Mietwagen: Unterstützung bei der Mietwagen-Abwicklung über die gegnerische Versicherung
Als freie Werkstatt bieten wir Ihnen die gleiche Qualität wie Vertragswerkstätten – oft zu deutlich günstigeren Konditionen. Alle Reparaturen erfolgen nach Herstellervorgaben mit Original- oder gleichwertigen Ersatzteilen.
Für weitere Informationen oder zur Terminvereinbarung erreichen Sie uns unter:
- Telefon: 02227 - 9075289
- E-Mail: werkstatt@bfrw.de
Weitere Informationen:
Ihre Rechte nach einem Unfall
Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls haben Sie weitreichende Rechte, die Sie kennen sollten:
- Freie Werkstattwahl (§ 249 BGB): Sie entscheiden, in welcher Werkstatt Ihr Fahrzeug repariert wird. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keine Werkstatt vorschreiben oder Sie in eine Partnerwerkstatt drängen.
- Recht auf einen unabhängigen Gutachter: Ab einem Schaden von ca. 750 Euro können Sie einen eigenen Kfz-Sachverständigen beauftragen. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
- Anspruch auf Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung: Für die Dauer der Reparatur steht Ihnen ein Ersatzfahrzeug zu oder Sie erhalten eine Nutzungsausfallentschädigung.
- Erstattung aller unfallbedingten Kosten: Abschleppkosten, An- und Abmeldekosten bei Totalschaden sowie eine Unkostenpauschale werden von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Ablauf der Unfallinstandsetzung
1. Schadensaufnahme
Nach einem Unfall bringen Sie Ihr Fahrzeug zu uns oder wir organisieren den Transport. Unsere Fachleute begutachten den Schaden gründlich – auch auf versteckte Beschädigungen, die auf den ersten Blick nicht sichtbar sind.
2. Gutachter und Kostenvoranschlag
Wir unterstützen Sie bei der Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen und erstellen einen detaillierten Kostenvoranschlag. Das Gutachten dokumentiert den Schaden und sichert Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung.
3. Versicherungsabwicklung
Wir übernehmen die Kommunikation mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung oder Ihrer Kaskoversicherung. Auf Wunsch rechnen wir die Reparaturkosten direkt mit der Versicherung ab, sodass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.
4. Fachgerechte Reparatur
Die Instandsetzung erfolgt nach Herstellervorgaben: Karosseriearbeiten und Lackierung. So stellen wir sicher, dass Ihr Fahrzeug nach der Reparatur wieder in einwandfreiem Zustand ist.
5. Endkontrolle und Übergabe
Vor der Übergabe durchläuft Ihr Fahrzeug eine gründliche Endkontrolle. Wir prüfen die Qualität der Reparatur und stellen sicher, dass alle Arbeiten fachgerecht ausgeführt wurden.
Häufige Fragen zur Unfallinstandsetzung
Kann ich nach einem Unfall die Werkstatt frei wählen?
Ja, das ist Ihr gutes Recht. Nach § 249 BGB haben Sie als Geschädigter die freie Werkstattwahl. Die Versicherung des Unfallverursachers darf Ihnen nicht vorschreiben, wo Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen. Wählen Sie eine Werkstatt Ihres Vertrauens – zum Beispiel die Werkstatt BFRW in Bornheim.
Brauche ich einen eigenen Gutachter?
Bei Schäden über ca. 750 Euro empfehlen wir, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Anders als der Prüfer der Versicherung vertritt ein unabhängiger Gutachter ausschließlich Ihre Interessen. Die Kosten werden von der gegnerischen Versicherung getragen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Beauftragung.
Wie läuft die Abwicklung mit der Versicherung?
Bei einem unverschuldeten Unfall melden Sie den Schaden bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Wir unterstützen Sie dabei und übernehmen auf Wunsch die komplette Kommunikation mit der Versicherung. Bei einem Kaskoschaden wickeln wir den Fall über Ihre eigene Versicherung ab.
Übernimmt die Versicherung alle Reparaturkosten?
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Verursachers die vollständigen Reparaturkosten laut Gutachten. Bei Kaskoschäden zahlt Ihre Versicherung abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Wir rechnen auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab.
Mit modernster Technik und einem erfahrenen Team setzen wir auf Qualität und Kundenzufriedenheit. Besuchen Sie unsere Kfz-Werkstatt in Bornheim und überzeugen Sie sich selbst.
